Hausordnung des Freiberger Polizeisportvereins e.V.

Der Freiberger Polizeisportverein e.V. steht für Leichtathletik, Gemeinschaft und verantwortungsvolles Miteinander. Wir schaffen sportliche Angebote für Kinder, Jugendliche und Erwachsene und fördern Leistungs- und Breitensport gleichermaßen.

Unsere Hausordnung beschreibt, wie wir miteinander umgehen und welche Regeln für Training, Wettkampf und Vereinsleben gelten. Es ist Grundlage unseres Handelns und gilt für alle Mitglieder, Trainerinnen und Trainer, Übungsleitende, Eltern sowie Unterstützerinnen und Unterstützer.

1. Verhalten im Training

Wir treten fair auf, halten Regeln ein und akzeptieren Entscheidungen von Trainerinnen und Trainern, Kampfrichterinnen und Kampfrichtern sowie Verantwortlichen des Vereins. Unsportliches Verhalten, Beleidigungen, Betrug oder bewusste Regelverstöße werden nicht akzeptiert.

Wir sprechen höflich miteinander, hören zu und lösen Konflikte sachlich. Wir unterstützen uns gegenseitig, freuen uns über Erfolge anderer und bleiben auch bei Niederlagen respektvoll. Der Verein ist stärker, wenn alle Verantwortung übernehmen.

Ein gutes Training braucht Verlässlichkeit, Aufmerksamkeit und passende Vorbereitung. Deshalb gelten für alle Sportlerinnen und Sportler folgende Grundsätze:

  • Wir erscheinen pünktlich zum Training oder melden uns rechtzeitig ab.
  • Wir bringen passende Sportkleidung, geeignete Schuhe und ausreichend Getränke mit.
  • Wir hören auf die Anweisungen der Trainerinnen, Trainer und Übungsleitenden.
  • Wir trainieren konzentriert, diszipliniert und rücksichtsvoll.
  • Wir gefährden weder uns selbst noch andere.
  • Bei wiederholten Störungen können Trainerinnen und Trainer angemessene Maßnahmen ergreifen.

2. Verhalten bei Wettkämpfen

Wettkämpfe sind ein wichtiger Teil unseres Vereinslebens. Sie fördern Leistungsbereitschaft, Selbstvertrauen, Fairness und Zusammenhalt. Wer für den FPSV startet, vertritt den Verein nach außen.

  • Alle Sportlerinnen und Sportler nehmen ihrem Leistungsstand entsprechend an mindestens 5 Wettkämpfen also Sportler oder Kampfrichter in der Saison teil.
  • Wer aus gesundheitlichen oder persönlichen Gründen nicht starten kann, meldet sich rechtzeitig ab.
  • Bei unentschuldigtem Fehlen , sind entstandene Startgelder privat zu erstatten.
  • Wir erscheinen pünktlich, in der Regel mindestens eine Stunde vor dem Start.
  • Bei Wettkämpfen tragen wir die Vereinskleidung, wenn dies vorgesehen ist, insbesondere bei regionalen und überregionalen Wettkämpfen.
  • Mitfahrgelegenheiten und organisatorische Fragen werden rechtzeitig mit den Verantwortlichen geklärt.
  • Auch der Einsatz als Helferin, Helfer oder Kampfrichterin bzw. Kampfrichter ist ein wertvoller Beitrag zum Verein.

3. Gesundheit, Schutz und Prävention

Die körperliche, seelische und geistige Unversehrtheit aller Mitglieder hat für uns höchste Priorität. Besonders Kinder und Jugendliche brauchen Schutz, Vertrauen und verlässliche Ansprechpartner.

  • Grenzüberschreitendes Verhalten wird nicht geduldet.
  • Probleme, Sorgen oder Beobachtungen werden ernst genommen.
  • Trainerinnen, Trainer und Verantwortliche handeln als Vorbilder.
  • Gesundheitsschutz steht über kurzfristigem Erfolg.
  • Doping, Drogenmissbrauch und Gewalt widersprechen unseren Werten und haben im Verein keinen Platz.

4. Verantwortung für Verein, Material und Gemeinschaft

Wir gehen sorgfältig mit Sportgeräten, Anlagen, Räumen und Vereinskleidung um. Schäden melden wir unverzüglich. Wer Vereinskleidung erhält, behandelt sie ordentlich und gibt sie bei Austritt oder nach Aufforderung vollständig zurück.

Ein Vereinswechsel ist möglich und wird respektiert. Er soll frühzeitig mit Trainerinnen, Trainern oder dem Vorstand besprochen werden, damit organisatorische Fragen fair und rechtzeitig geklärt werden können.

5. Konsequenzen bei Verstößen

Wer gegen die Regeln des Vereins verstößt, wird auf sein Verhalten angesprochen. Ziel ist immer, Einsicht zu erreichen und ein gutes Miteinander wiederherzustellen. Bei wiederholten oder schweren Verstößen können weitere Maßnahmen folgen.

  • Gespräch mit der betroffenen Person,
  • Einbeziehung der Eltern oder Erziehungsberechtigten bei Minderjährigen,
  • Verwarnung durch Trainerinnen, Trainer oder Vorstand,
  • zeitweiser Ausschluss vom Training oder Wettkampf,
  • in schweren Fällen Entscheidung des Vorstandes über weitere Konsequenzen bis hin zum Vereinsausschluss.

6. Unser gemeinsames Versprechen

Wir wollen ein Verein sein, in dem Menschen gern Sport treiben, sich sicher fühlen und gemeinsam wachsen. Wir verbinden sportlichen Ehrgeiz mit Fairness, Gemeinschaft mit Verantwortung und Freude an Bewegung mit klaren Regeln.

 

Unsere Hausordnung ist verbindlich: Wir handeln fair, respektvoll und konsequent — im Training, im Wettkampf und im gesamten Vereinsleben.